Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Theiss IT e.K.


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen der Theiss IT e.K.. Etwaige Einkaufs-, Beschaffungs- und sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde in seiner Bestellung hierauf Bezug nimmt und Theiss IT e.K. nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
  2. Für Produkte oder Lizenzen Dritter gelten die Lizenz- und Nutzungsbedingungen für Endkunden der jeweiligen Standardsoftware- und/oder Hardwarehersteller/-lieferanten vorrangig.


§ 2 Zeitpunkt und Durchführung der Lieferungen und Leistungen

  1. Sofern beauftragte Lieferungen und Leistungen die Nutzung der Systeme/Netzwerke des Kunden beeinträchtigen würden, führt Theiss IT e.K. die Maßnahmen soweit planbar außerhalb der Geschäftszeiten des Kunden aus, d.h. am Wochenende und montags bis freitags in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr (Servicefenster). Sofern derartige Maßnahmen nicht planbar und im vereinbarten Servicefenster durchzuführen sind, informiert Theiss IT e.K. den Kunden so rechtzeitig wie möglich und bemüht sich die Beeinträchtigung der Nutzung seiner Systeme/Netzwerke so kurz und so gering wie möglich zu halten.
  2. Sofern im jeweiligen Auftrag nichts anderes bestimmt ist, werden die Leistungen per Fernwartung durchgeführt. Ist ein direkter Zugriff auf die die Systeme/Netzwerke des Kunden notwendig werden alle notwendigen Details im Zusammenhang mit der Erbringung der IT-Dienstleistung zwischen den Parteien entsprechend besprochen und vereinbart.


§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet Theiss IT e.K. die im jeweiligen Auftrag benannten Daten für die Dauer der Zusammenarbeit zu überlassen und Theiss IT e.K. Änderungen an diesen unverzüglich mitzuteilen:
    • Administratorzugang zu allen Installationen
    • Datenschutzbeauftragter des Kunden
  2. Der Kunde benennt Theiss IT e.K. ferner einen sachkundigen Mitarbeiter, der die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und Entscheidungen selbst treffen oder veranlassen kann.
  3. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass er alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und in dem erforderlichen Umfang erbringt.

Er wird Theiss IT e.K. insoweit die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung stellen und, soweit erforderlich, den Mitarbeitern von Theiss IT zu seinen Geschäftszeiten den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen.

  1. Sofern die von Theiss IT e.K. zu erbringende Leistung auch den Austausch von Hard- und/oder Software in der Betriebsumgebung des Kunden beinhaltet, muss der Kunde hierfür die Hard- und/oder Software bereitstellen und gegebenenfalls für den benötigten Zeitraum andere Arbeiten mit der Computeranlage einstellen.
  2. Alle Supportanfragen, Bestellung oder Terminvereinbarung sind an die „support@Theiss IT.de“ zu richten oder über das Kundenportal.
  3. Solange der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, verlängern sich die vereinbarten Fristen in angemessenem Rahmen und auf Seiten von Theiss IT e.K. tritt kein Verzug ein und ggf. vereinbarte Verfügbarkeiten ruhen.


§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

  1. Hardware oder Dienstleistungen werden entweder zu Festpreisen oder gegen Zeit- und Materialaufwand angeboten. Der Stundensatz beträgt 90 Euro. Theiss IT e.K. rechnet auf der Basis einer Sechs-Minutentaktung unter Nachweis des Leistungsaufwands ab.
  2. Reisezeiten und -kosten werden grundsätzlich gesondert vereinbart.
  3. Fallen vereinbarte Vor-Ort-Termine weg, die Theiss IT e.K. nicht verursacht hat, ist Theiss IT e.K. berechtigt, die Kosten entsprechend der vereinbarten oder üblichen Stundensätze in Rechnung zu stellen. Etwaiger anderweitiger Einsatz der betroffenen Mitarbeiter ist anzurechnen.
  4. Aufwandsabhängige Vergütung kann monatlich zwischenabgerechnet werden.
  5. Alle Preise verstehen sich Netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  6. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt oder mit der abgelehnten Sepa-Firmenlastschrift ohne Abzug zu zahlen. Verzugszinsen werden mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
  7. Theiss IT e.K. ist berechtigt, die Leistungserbringung vorläufig auszusetzen, wenn der Kunde an zwei aufeinander folgenden Terminen mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug geraten ist und Theiss IT e.K. den Kunden rechtzeitig vor Leistungsunterbrechung darüber informiert hat. Für den Zeitraum dieser Unterbrechung bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen der Theiss IT e.K. verpflichtet.
  8. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtshängigen Forderungen aufrechnen.


§ 5 Nachlieferberechtigung und Sprache der Dokumentation

  1. Sofern Grundlage der Lieferverpflichtung Hardwareprodukte sind, die der Hersteller oder Lieferant bereits bestellter Produkte nicht mehr liefern kann, ist Theiss IT e.K. berechtigt, Nachfolgemodelle zur Vertragserfüllung zu liefern, wenn diese hinsichtlich der Funktionalität und der Qualität vergleichbar oder ähnlich sind und die vom Kunden geforderten Spezifikationen erfüllen.
  2. Theiss IT e.K. ist berechtigt, Programm-, Installations- und Produktdokumentationen sowie sonstige Unterlagen in englischer Sprache zu liefern, sofern diese nicht in deutscher Sprache verfügbar sind.


§ 6 Abnahme

  1. Termine für die Leistungserbringung sind unverbindlich, wenn dies nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden.
  2. Der Kunde hat Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen ab Bereitstellung zur erklären. Der Kunde ist verpflichtet, Teilabnahmen von wirtschaftlich abtrennbaren Werkteilen vorzunehmen. Unwesentliche Abweichungen von vertraglichen Vorgaben berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  3. Die Abnahme erfolgt durch Abnahmeerklärung innerhalb einer angemessenen Frist nach Anzeige der Fertigstellung des (Teil-) Werkes. Die operative Nutzung, auch in Testumgebungen, steht einer Abnahme gleich.


§ 7 Laufzeit des Vertrages / Kündigung

  1. Sofern eine feste Vertragslaufzeit vereinbart ist, gilt zur Laufzeit des Vertrages folgendes:a. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem Produktivbetrieb,b. Sofern eine Mindestvertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag nach der jeweils geltenden Mindestvertragslaufzeit automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird.
  2. Sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
  3. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
  4. Soweit Theiss IT e.K. unentgeltliche Leistungen erbringt, können diese jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich hieraus nicht.
  5. Mit Beendigung des Vertrages hat der Kunde einen Anspruch auf Herausgabe seiner gespeicherten Daten. Die Herausgabe erfolgt durch Vervielfältigung der gespeicherten Daten auf einem entsprechenden Datenträger und Übergabe dieses Datenträgers an den Kunden.
  6. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).


§ 8 Gewährleistung

  1. Der Kunde kann Nacherfüllung bei Vorliegen eines schriftlich mitgeteilten Mangels verlangen. Theiss IT e.K. wird nach eigener Wahl entweder eine Nachbesserung oder Neuerstellung bei Werkleistungen bzw. Neulieferung im Falle eines Kaufs (Nacherfüllung) vornehmen, sofern dem Kunden nicht nur eine bestimmte Art der Nacherfüllung zumutbar ist. Bei Fehlschlagen zweier Nacherfüllungsversuche ist der Kunde verpflichtet, schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Nach Fristverstreichung oder bei erneutem Fehlschlagen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, sofern ein erheblicher Mangel vorliegt. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, erstattet Theiss IT e.K. dem Kunden den entrichteten Preis abzüglich einer von Theiss IT e.K. im eigenen Ermessen festgesetzten angemessenen Nutzungsentschädigung.
  2. Nacherfüllungsansprüche bestehen insbesondere bei solchen Mängeln nicht, die durch eine Veränderung der Liefer- und/oder Leistungsprodukte, unsachgemäße Nutzung, natürlichen Verschleiß, Versagen der Komponenten der Systemumgebung, Bedienungsfehler, Nachbesserung/Änderungen des Kunden oder Dritter, durch unzureichende Wartung, durch Produkte Dritter oder Installation und/oder durch Gebrauch der Liefer- und Leistungsgegenstände entgegen den Hersteller-Richtlinien, entstehen.
  3. Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche, einschließlich Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen, beträgt ein (1) Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme, es sei denn, Theiss IT e.K. hat den Mangel arglistig verschwiegen.
  4. Theiss IT e.K. übernimmt Garantien für die Beschaffenheit der Lieferungen und Leistungen nur, soweit Garantien zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass vereinbarte Reaktions- und Wiederherstellungszeiten und vereinbarte Verfügbarkeiten keine Garantien im Sinne des §§ 443, 639 BGB darstellen.
  5. Für von Theiss IT e.K. im Rahmen der Leistungsverpflichtung im eigenen Namen erworbene und an den Kunden weitergelieferte Hard- und/oder Software von Drittunternehmen gelten zwischen den Vertragsparteien ausschließlich die Gewährleistungsrechte, die auch Theiss IT e.K. gegen ihren Lieferanten der Hard- und/Software hat. Die in diesem Vertragsverhältnis vereinbarten Bedingungen wird Theiss IT e.K. auf Anforderung zur Verfügung stellen. Darüberhinausgehende Gewährleistungsrechte bestehen nicht.


§ 9 Haftung

  1. Theiss IT e.K. haftet unbegrenzt für die von Theiss IT e.K. sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei arglistigem Verhalten oder garantierter Beschaffenheit.
  2. Theiss IT e.K. haftet bei einfacher Fahrlässigkeit für solche Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren, und zwar beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. In diesen Fällen ist die Haftung für die Summe aller Haftungsfälle innerhalb eines Kalenderjahres auf den Nettojahresauftragswert des Kalenderjahres begrenzt, in dem die Haftungsfälle eintreten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
  3. Bei Verlust von Daten haftet Theiss IT e.K. nur dann, wenn der Kunde durch eine ordnungsgemäß durchgeführte Datensicherung sichergestellt hat, dass diese Daten durch einen vertretbaren Aufwand rekonstruiert werden können und die Datensicherung nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistungen ist. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Aufwand der Wiederherstellung begrenzt. Theiss IT e.K. ist nicht für den Inhalt der gespeicherten Daten des Kunden verantwortlich.
  4. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten für Aufwendungsersatzansprüche, für Ansprüche aus Selbstvornahme, Kündigung und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegenüber Theiss IT e.K. . Die Ansprüche verjähren außerhalb des Abs. 1 ein (1) Jahr nach Kenntniserlangung vom schädigenden Ereignis.
  5. Soweit Theiss IT e.K. Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt und aus diesem Grund der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eröffnet ist, haftet Theiss IT e.K. für Vermögensschäden gemäß § 44a TKG.
  6. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Theiss IT e.K. durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Leistungen oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Verpflichtungen nicht nachkommt. Theiss IT e.K. ist nicht für Schäden, Aufwendungen und sonstige Ansprüche sowie Einschränkungen der Leistungen/Einschränkungen der Verfügbarkeiten (Service Level Agreement) und sonstige Nachteile verantwortlich, die von den Lieferanten/Dienstleistern des Kunden verursacht wurden. Der Kunde stellt Theiss IT e.K. von sämtlichen Schäden, Aufwendungen und Kosten auf erstes Anfordern frei, die von dem jeweiligen Dienstleister/Lieferanten des Kunden verursacht wurden.


§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Vertrages bekannt werden, über den Inhalt des Vertrages sowie alle Produktgeheimnis und Geschäftsgeheimnisse i. S. v. § 2 Nr. 1 GeschGehG der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung zu verwenden. Eine Weitergabe ausschließlich für die Auftragserfüllung ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Subunternehmer ohne ausdrückliche Zustimmung ist zulässig, sofern die Weitergabe für die Leistungserbringung erforderlich ist und der Subunternehmer zur Vertraulichkeit verpflichtet ist.
  2. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von drei Jahren über die Beendigung der Vertragsdurchführung hinaus und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter der jeweiligen Partei.
  3. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.
  4. Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich nicht auf solche Informationen, die (i) der anderen Vertragspartei vor ihrem Erhalt durch die offenlegende Vertragspartei bekannt waren, oder (ii) ohne Verschulden der empfangenden Vertragspartei allgemein bekannt werden, oder (iii) der empfangenden Vertragspartei durch einen Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig zugänglich gemacht wurden, oder (iv) von der empfangenden Vertragspartei unabhängig entwickelt worden sind, oder (v) nach gesetzlichen Vorschriften offenzulegen sind.
  5. Soweit Theiss IT e.K. personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden erhebt, verarbeitet oder nutzt, erfolgt dies entsprechend den Weisungen des Kunden. Es gelten ergänzend die Bedingungen zur Auftragsverarbeitung, die Theiss IT e.K. stellt.


§ 11 Eigentumsvorbehalt

Die von Theiss IT e.K. gelieferten Geräte oder Produkte bleiben Eigentum von Theiss IT e.K. bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung vor. Rechte aus Lizenzen bleiben ebenfalls bis zur Zahlung der geschuldeten Vergütung nur vorläufig und durch Theiss IT e.K. widerruflich eingeräumt.


§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort ist, falls nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart, Buchloe. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Kaufbeuren.
  2. Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch uns.